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Wirtschaftswissenschaft
Wirtschaftswissenschaft ist eines der schriftlichen Prüfungsfächer. Die schriftliche Abschlussprüfung erstreckt sich über 4 Zeitstunden.
Das Fach wird mit 6 Unterrichtsstunden pro Woche unterrichtet.
Im ersten Halbjahr werden zwei Klassenarbeiten à mind. 90 Minuten, im zweiten Halbjahr eine Klassenarbeit à mind. 180 Minuten geschrieben.
Die Inhalte kommen aus den beiden Lehrplanbereichen:
Betriebswirtschaftslehre (BWL)
- Marketing
- Marktinformationsbeschaffung
- Produkt-, Preis-, Absatzpolitik
- Kommunikationspolitik / Werbung
Volkswirtschaftslehre (VWL)
- Marktwirtschaft in Modell und Realität
- Markt, Preis und Wettbewerb
- Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung / Bruttoinlandsprodukt
- Wirtschafts-, Konjunktur- und Geldpolitik
Recht
Sind Sie auch schon mal aus einem Fitnesscenter verwiesen worden – nur weil Sie eine selbst mitgebrachte Flasche Wasser dort verzehren wollten?
oder
Sie haben sich gerade ein neues Smartphone gekauft, das nach einem Vierteljahr den Geist aufgibt – und nun sollen Sie mit einem Gutschein Vorlieb nehmen.
Solche und ähnliche Fälle begegnen uns täglich. Oft müssen Sie dabei feststellen, dass die Dinge, die Sie für selbstverständlich halten, mit der tatsächlichen Rechtsprechung nichts zu tun haben.
Wir können Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Rechtsfragen helfen!
Im Fach Recht setzen wir uns mit folgenden Themen auseinander:
- Schadenersatz aus unerlaubter Handlung,
- Zustandekommen eines Kaufvertrages,
- Leistungsstörungen aus dem Kaufvertrag,
- Verbraucherrecht (z.B. Verträge im Internet),
- Arbeitsrecht,
- Mietrecht,
- Familienrecht,
- Staats- und Verfassungsrecht,
- Europarecht.
Also keine Angst vor Paragrafen!
Natürlich sollen Sie keine Paragrafen auswendig lernen, aber für die Bearbeitung von Aufgaben im Rahmen von Klassenarbeiten, mündlichen Prüfungen oder auch im schriftlichen Abitur wird Folgendes von Ihnen erwartet:
- rechtliche Sachverhalte und Problemstellungen erfassen,
- juristische Rechtsquellen (Gesetze, Rechtskommentare, Urteile etc.) lesen und auswerten können,
- sich in der Rechtssystematik zu orientieren,
- juristische Arbeitstechnik anzuwenden,
- sich mit rechtlichen Positionen auseinander zu setzen,
- rechtliche Kenntnisse für eigene Orientierung in Konflikt- und Entscheidungssituationen zu nutzen,
- Auseinandersetzung mit Rechtsproblemen in fachbezogener Projektarbeit (Gerichtsbesuche, Pro-und-Contra-Debatten, Expert*innengespräche, Rollenspiele etc.)
Was kann ich mit den Rechtskenntnissen später anfangen?
Die im Fach Recht erworbenen Vorkenntnisse helfen Ihnen:
1. im Alltag,
2. für ein eventuelles Wirtschaftsstudium,
3. für eine kaufmännische Berufsausbildung.
Deutsch
Das Unterrichtsfach Deutsch in der Fachoberschule knüpft an bereits gewonnene Erfahrungen der Schüler*innen aus dem ersten Bildungsweg und der Berufsbildung an.
Im Allgemeinen ist von folgenden Eingangsvoraussetzungen auszugehen:
- sichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- sichere Lesekompetenz,
- adressatengerechte und situationsangemessenen Kommunikationskompetenz.
Das Unterrichtsfach Deutsch wird im Umfang von vier Wochenstunden unterrichtet.
Pflichtthemenfelder, die abgedeckt werden müssen, sind pragmatische Texte (z.B. Zeitungsartikel, Rezensionen) und literarische Texte (z.B. Romane), jeweils nach wechselnden Schwerpunkten.
Die konkrete Vorgabe der Schwerpunkte und die zu behandelnden Lektüren erfolgt zum jeweiligen Schuljahr durch die zentralen Prüfungsvorgaben der Senatsverwaltung, die von Schuljahr zu Schuljahr variieren.
Mathematik
In der Fachoberschule knüpft das Unterrichtsfach Mathematik an die Kenntnisse Fähigkeiten und Fertigkeiten aus dem Unterricht der Sekundarstufe I an.
Während die ersten 6 Wochen des Mathematikunterrichts an der FOS der Wiederholung von Inhalten aus dem Sekundarunterricht dienen, führt der nachfolgende Unterricht in die höhere Mathematik ein.
Im Allgemeinen ist von folgenden Eingangsvoraussetzungen auszugehen:
- sicheres Umformen von Termen (Klammern auflösen, binomische Formeln, usw.)
- Sicherheit beim Lösen von Gleichungen,
- sinnvoller Einsatz der Fachsprache.
Das Unterrichtsfach Mathematik wird im Umfang von sechs Wochenstunden unterrichtet.
Nach der Wiederholung der linearen und quadratischen Funktionen werden wesentliche Eigenschaften von Funktionen untersucht. Darauf aufbauend folgt die Berechnung von krummlinig begrenzten Flächeninhalten. Abschließend wird die Wahrscheinlichkeitsrechnung fortgeführt.
Die drei aufgeführten Themenfelder bilden den inhaltlichen Schwerpunkt der zentralen schriftlichen Prüfung.