Tourismuskaufmann / -frau

Die große Dynamik im Tourismus hat sich auch auf die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Branche ausgewirkt. Nicht nur der Name hat sich verändert, das ehemalige Berufsbild “Reiseverkehrskaufmann/-frau” wurde umfassend modernisiert und den branchenspezifischen Bedürfnissen angepasst. Kundenorientierung, Kundenbindung und Marketing haben in der Ausbildung einen höheren Stellenwert als bisher. Neu ist auch der Bereich “Geschäftsreisen”, der neben “Reisevermittlung” und “Reiseveranstaltung” als Wahlqualifikation angeboten wird.

Tourismuskaufleute sind vor allem in typischen Unternehmen der Tourismusbranche wie z.B. in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern und im Geschäftsreisemanagement tätig. Sie werden aber auch bei verschiedenen Leistungsträgern der Tourismusbranche beschäftigt. Zu ihren beruflichen Handlungsfeldern zählen unter anderem

  • Beratung und Vermittlung oder Verkauf von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen unter Anwendung der Kenntnisse über Zielgebiete und Leistungsträger im Tourismus
  • Planen und Durchführen von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen oder Organisation und Management von Geschäftsreisen
  • Ermittlung und Kalkulation von Preisen
  • Bearbeitung von Zahlungs- und Abrechnungsvorgängen
  • Vermarktung und Verkauf von Produkten, Dienstleistungen und Zusatzleistungen
  • Kooperation mit internen und externen Partnern – auch in einer Fremdsprache
  • Koordination der Zusammenarbeit innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette 
  • Entwicklung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen
  • Ermittlung, Auswertung und Nutzung von Kennzahlen
  • Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Buchungssystemen
  • Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Aspekten der Nachhaltigkeit

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) informiert unter www.tourismus-azubi.de ausführlich über den neuen Beruf und aktuelle Stellenangebote für einen Ausbildungsplatz.

Ausbildungsgang

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit dem Ausbildungsbetrieb eine Verkürzung dieses Zeitraumes auf 2½ Jahre vereinbart werden.

Die Ausbildung erfolgt im dualen System (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule).

Im Land Berlin findet die schulische Ausbildung an 2 Tagen pro Woche statt. 

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Ausbildung wird mit dem erfolgreichem Ablegen der Abschlussprüfung beendet.

Die Berufsausbildung der Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Gestaltung von Produkten und Leistungen:

    1.1 Tourismusspezifische Systematik,
    1.2 Destinationen,
    1.3 Produkte und Leistungen,
    1.4 Eigenveranstaltungen,
    1.5 Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus,

2. Touristisches Marketing:

    2.1. Marktanalyse und Marketingmaßnahmen,
    2.2. Werbung und Verkaufsförderung,
    2.3. Vertriebs- und Absatzkanäle,
    2.4. Öffentlichkeitsarbeit,

3. Service und Qualität:

    3.1. Serviceleistungen,
    3.2. Qualitätssicherung im Service,

4. Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf:

    4.1. Kundenorientierte Kommunikation,  Kundenbetreuung,
    4.2. Beschwerdemanagement,
    4.3. Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,

5. Rechtliche Grundlagen des Tourismus:

    5.1. Vertragsrecht,
    5.2. Reise- und Beförderungsrecht,

6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

    6.1. Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,
    6.2. Kosten- und Leistungsrechnung,
    6.3. Kaufmännische Steuerung,
    6.4. Unternehmerisches Handeln;

Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationen:

1. Reisevermittlung:
    1.1. Vorbereitung und Beratung,
    1.2. Verkauf,
    1.3. Nachbereitung und Service,

2. Reiseveranstaltung:

    2.1. Vorbereitung und Nachbereitung,
    2.2. Leistungseinkauf und Vertragsgestaltung,
    2.3. Vertriebsmedien und -kanäle,
    2.4. Kundenservice,

3. Geschäftsreisen:
    3.1. Planung und Organisation,
    3.2. Reservierung und Buchung,
    3.3. Reisekostenabrechnung und Controlling;

Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Der Ausbildungsbetrieb:

    1.1. Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
    1.2. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft,
    1.3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    1.4. Umweltschutz,

2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken:

    2.1. Arbeitsorganisation,
    2.2. Informations- und Datenkommunikationstechniken,
    2.3. Kommunikation und Kooperation,
    2.4. Beschaffung,
    2.5. Datenschutz und Datensicherheit.

Anmeldung:

Zum Berufsschulunterricht können Sie sich erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages anmelden.

Wichtige Informationen und Dokumente zum Download für Ausbildungsbetriebe

Sie sind Ausbildungsleiter*in und möchten Ihre Auszubildenden bei uns anmelden? Dann finden Sie hier alle notwendigen Dokumente:

Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt online. Diese können die Azubis auch selbst vornehmen. Eine vorherige Online-Anmeldung erspart Ihnen längere Wartezeiten vor Ort:

Anmeldung Online zur Berufsschule

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages zum Berufsschulunterricht anmelden können. Danach können Sie sich hier ganz bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus. Sollten Sie dazu keine Möglichkeit haben, stehen Ihnen Rechner in unserer Schüleranmeldung zur Verfügung. Bitte beachten Sie dazu die Öffnungszeiten des Sekretariats!

So geht’s: Postleitzahl oder Buchstabenkombination Ihrer Firma eingeben, Ausbildungsbetrieb auswählen und Ihre Angaben abschicken. Sie vermeiden so lange Wartezeiten bei der Aufnahme in die Berufsschule und der Zuweisung Ihrer Klasse!

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zur Onlineanmeldung. Diese finden Sie hier.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass ab sofort ein Nachweis über die Masernschutzimpfung bei Schulaufnahme berlinweit vorgelegt werden muss.

Auskünfte/Beratung:

  • Frau Leitgebel (Sekretariat, Tel.: 030/786045-33)
  • Frau Dr. Wittig (Abteilungsleitung II)

Stundentafel

Im ersten Ausbildungsjahr werden 14 Wochenstunden Unterricht erteilt. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr reduziert sich die wöchentliche Stundenzahl auf 12.  Die aktuelle Stundentafel finden Sie hier.

Unterrichtsinhalte

Der Unterricht orientiert sich an den insgesamt 13 Lernfeldern des Rahmenlehrplans. Nachfolgend werden die in den jeweiligen Lernfeldern zu vermittelnden Kernkompetenzen dargestellt.

1. AUSBILDUNGSJAHR:

Lernfeld 1 (“Die eigene Rolle im Unternehmen selbstverantwortlich mitgestalten”)

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Zugehörigkeit zu ihrem Unternehmen innerhalb der Tourismusbranche auseinander und gestalten ihre Rolle im Geschäftsablauf unter Beachtung ihrer Rechte und Pflichten aktiv mit.

Lernfeld 2 (“Arbeitsplätze einrichten und Abläufe organisieren”)

Sie richten ihren Arbeitsplatz ein und organisieren selbstständig und eigenverantwortlich ihre alltäglichen Arbeitsabläufe. Sie entwickeln Vorschläge zu deren Optimierung im Betriebsablauf.

Lernfeld 3 (“Rahmenbedingungen touristischer Dienstleistungen analysieren”)

Sie verschaffen sich unter Verwendung aktueller Medien einen Überblick über die Tourismusbranche in Deutschland und analysieren die Rahmenbedingungen in den wichtigsten Urlaubsgebieten. Sie nutzen ihre Kenntnisse zur Vorbereitung zielgruppenorientierter Kundenberatungen

Lernfeld 4 (“Verkaufsgespräche zielorientiert führen”)

Sie führen mit Kunden abschlussorientiert Verkaufsgespräche, beraten sie situationsgerecht unter Beachtung rechtlicher Regelungen, schließen Verträge ab und reagieren auf Reklamationen. Sie korrespondieren auch in einer Fremdsprache.

Lernfeld 5 (“Geschäftsprozesse erfassen und analysieren”)

Sie erfassen die internen und externen Informations-, Geld- und Werteflüsse des Unternehmens und analysieren diese im Hinblick auf den Unternehmenserfolg.

2. AUSBILDUNGSJAHR:

Lernfeld 6 (“Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern”)

Die Schülerinnen und Schüler steuern Geschäftsprozesse erfolgsorientiert auf Grundlage der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung.

Lernfeld 7 (“Veranstalterreisen vermitteln”)

Sie vermitteln kundenspezifische Angebote. Die Schülerinnen und Schüler zeigen Interesse an Attraktivitätsfaktoren von Reisezielen. Sie machen sich mit ihnen vertraut und verknüpfen Merkmale verschiedener Reiseformen mit dafür geeigneten Destinationen.

Lernfeld 8 (“Reiseleistungen für Privat- und Geschäftsreisende vermitteln und organisieren”)

Sie erfassen Kundenwünsche, vermitteln die Angebote der Leistungsträger an Privatreisende und besorgen Leistungen für Geschäftsreisende. Dabei berücksichtigen sie die spezifischen Bedürfnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick auf Beförderung, Beherbergung und Zusatzleistungen. Sie organisieren und unterstützen einen reibungslosen Reiseverlauf.

Lernfeld 9 (“Eigenveranstaltungen entwickeln”)

Sie nutzen Erkenntnisse der Marktforschung, der Produkt- und der Preispolitik, um eigene Reiseveranstaltungen in eine Destination selbstständig und eigenverantwortlich zu planen und zu entwickeln.

3. AUSBILDUNGSJAHR:

Lernfeld 10 (“Eigenveranstaltungen vermarkten und auswerten”)

Die Schülerinnen und Schüler nutzen Instrumente der Distributions- und Kommunikationspolitik zur Vermarktung, bewerten eigene Reiseveranstaltungen und wickeln den Verkauf ab. Sie beurteilen die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen und bewerten den Erfolg des Produktes unter Kriterien der Nachhaltigkeit.

Lernfeld 11 (“Den Jahresabschluss vorbereiten und auswerten”)

Sie bereiten Daten des betrieblichen Rechnungswesens für den Jahresabschluss vor und werten Kennzahlen für die Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen aus.

Lernfeld 12 (“Unternehmerisches Handeln mitgestalten”)

Sie wirken bei der Optimierung von Betriebsabläufen und der Weiterentwicklung des Unternehmens im Sinne einer dauerhaften Positionierung am Markt unterstützend und gestaltend mit.

Lernfeld 13 (“Projekte planen, durchführen und auswerten”)

Sie realisieren selbstständig und eigenverantwortlich ein branchenbezogenes Projekt von der Projektidee bis zur Projektauswertung.

Prüfungen

Nach der Hälfte der Ausbildungszeit ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese besteht aus “gebundenen” Aufgabenstellungen (Aufgaben mit in der Regel vorgegebenen Antwortalternativen).

Die Teilnahme an dieser Zwischenprüfung ist Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Die Abschlussprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil (“Praktische Übungen”) aufgeteilt.

Der schriftliche Teil wird im Prüfungsfach “Wirtschafts- und Sozialkunde” sowie im Fach “Kaufmännische Steuerung” ebenfalls in gebundener Form durchgeführt.  Im Prüfungsfach “Geschäftsprozesse im Tourismus” hingegen werden Aufgaben in konventioneller Form (Aufgaben, die in freier Beantwortung zu lösen sind) gestellt.

In der etwa 6 Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfindenden mündlichen Prüfung (“Praktische Übungen”) wird eine auf den vom Prüfling gewählten Schwerpunkt zugeschnittene Prüfungsaufgabe gestellt.

Die Prüflinge erhalten zwei Aufgaben zur Auswahl, von denen eine zu bearbeiten ist. Die Aufgaben entsprechen einem zu lösenden betriebspraktischem Fall (z.B. einer Kundenberatung mit Hilfe von Katalogen). Die Prüflinge erhalten eine angemessene Vorbereitungszeit. Das Prüfungsgespräch dauert 20 Minuten.

Alle Details regelt die Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf.

>> Informationen zur freiwilligen KMK-Fremdsprachenzertifikationsprüfung Englisch finden Sie hier >>

Weiterbildung

Die schnelllebige Branche erfordert es, sich kontinuierlich durch Weiterbildung auf neue Situationen einzustellen (z.B. auf den neuen Trend der Wellness- und Eventreisen oder die gestiegene Umweltsensibilisierung der Kunden). Dazu bedarf es auch privater Eigeninitiative.

Nur eine der zahlreichen Möglichkeiten einer weiterführenden Qualifikation ist die Weiterbildung zum/r “Tourismusfachwirt/-in IHK“. Hierbei handelt es sich um eine auf die speziellen Erfordernisse der Tourismusbranche bezogene kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten tourismusrelevanten Ausbildungsberuf (z. B. “Tourismuskaufmann/-frau”) und insgesamt eine mindestens zweijährige dienliche Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation. 

Die Weiterbildung zum/r Tourismusfachwirt/-in wird an unserem OSZ nicht angeboten.

Auskünfte erteilen u.a. die jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammern.

Für Schulabsolventen mit dem Abschluss “Fachhochschulreife” bzw. “Allgemeine Hochschulreife” bieten Fachhochschulen und Universitäten ein breit gefächertes Angebot an touristischen Studiengängen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mit touristischer Zusatzqualifikation.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an diese Hochschulen. Fachzeitschriften veröffentlichen in unregelmäßigen Abständen Übersichten der aktuell angebotenen Studiengänge.

Weiterbildungsportal 

Die “fvw Akademie” unterstützt Touristiker durch ein neues kostenloses Weiterbildungsportal, das alle E-Learnings der FVW Mediengruppe bündelt. Das Portal informiert außerdem über Neuigkeiten und Veranstaltungen in der touristischen Weiterbildung.

http://akademie.fvw.de

Stellenmarkt 

Als Job-Portal für Touristik und Business Travel bietet der Stellenmarkt der FVW Mediengruppe aktuelle Stellenanzeigen in unterschiedlichen Positionen und Karriere-Tipps.

http://stellenmarkt.fvw.de

Neben der Branchenzeitschrift “fvw magazin” sind “fvw Akademie” und “fvw Stellenmarkt” weitere Veröffentlichungen der FVW Mediengruppe, einem in Hamburg ansässigen Anbieter für Tourismusmedien.

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Anmeldungen werden unter Tel.: +49 30 786045-54 oder kraus@osz-lotis.de entgegen genommen.

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