Steuerfachangestellte/r – die Ausbildung in der kaufmännischen Champions-League
Für den Ausbildungsberuf “Steuerfachangestellte/r” gibt es ein breites und anspruchsvolles Tätigkeitsspektrum sowie beste berufliche Karrierechancen. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen im direkten Kontakt mit Mandanten werden auch in Zukunft ein äußerst attraktives Betätigungsfeld sein. Unsere Absolventinnen und Absolventen sind bei Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie in- und ausländischen Unternehmen sehr gefragt. Sie erwerben fundiertes Fachwissen und vielfältige Kompetenzen im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts, der verschiedenen Steuerarten und der Wirtschaftsberatung. Sie kennen sich in rechtlichen Fragen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Handels- und zum Gesellschaftsrecht aus und sind Expertin/Experte im betrieblichen Rechnungswesen und zu Fragen rund um eine Unternehmensgründung.
Die Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten dauert klassisch drei Jahr, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf zweieinhalb oder sogar nur zwei Jahre verkürzt werden. Aktuell erfreuen sich unsere Doppelqualifikationen einer großen Beliebtheit.
Zu uns kommen Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss oder Hochschulreife, aber auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Umschülerinnen und Umschüler unterschiedlichen Alters.
Wer nach abgeschlossener Ausbildung “Lust auf mehr” hat, kann weitere Stufen auf der Karriereleiter über Fachassistenten- und Fachwirteabschlüsse bis hin zur/zum selbstständigen Steuerberater/in erklimmen.
Über die nachfolgenden Links erfahren Sie mehr zur Ausbildung und den tollen Berufschancen:
+ Video: “Mehr als du denkst – Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten”
+ Infos zum Berufsbild unter: www.steuerfachangestellter.com
+ Infos zu Ausbildungsplätzen unter: www.stbk-berlin.de
Hier berichten ehemalige Berufsschülerinnen des OSZ Lotis über ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten und ihre heutige Berufstätigkeit:
Anmeldung Online zur Berufsschule
Grundvoraussetzung für Ihre Anmeldung zur Berufsschule ist ein von der Steuerberaterkammer Berlin genehmigter Ausbildungsvertrag.
Melden Sie sich bequem von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus zum Besuch der Berufsschule an! Sollten Sie dazu keine Möglichkeit haben, stehen Ihnen Rechner in unserer Schüleranmeldung zur Verfügung.
So geht’s: Postleitzahl oder Buchstabenkombination Ihrer Firma eingeben, Ausbildungsbetrieb auswählen und Ihre Angaben abschicken. Sie vermeiden so lange Wartezeiten bei der Aufnahme in die Berufsschule und der Zuweisung Ihrer Klasse!
Bitte beachten Sie, dass bei Anmeldung ab sofort ein Nachweis über die Masernschutzimpfung vorgelegt werden muss.
>>>Hier geht es zur Online-Anmeldung<<<
Über die nachfolgenden Links springen Sie direkt zu weiteren für Sie interessanten Informationen:
Doppelqualifikationen
Berufsschulunterricht
Ausbildungsinhalte
Abschlussprüfung
Lernförderung
Doppelqualifikationen – Berufsausbildung mit Bachelorstudium:
Unsere überaus erfolgreichen und sehr nachgefragten Ausbildungsmodelle stellen Kombinationen aus der dualen Berufsausbildung zur/zum Steuerfachangestellten mit einem Bachelor-Hochschulstudium „Betriebswirtschaftslehre“ dar. Zwei unterschiedliche innovative Modelle ermöglichen die Anrechnung von Ausbildungsinhalten als Studienleistungen, so dass Sie innerhalb von 3 1/2 Jahren sowohl den Abschluss als Steuerfachangestellte/r als auch einen Bachelorabschluss (Bachelor of Arts oder Bachelor of Laws) erwerben. Sie beginnen Ihre duale Ausbildung bei uns am Oberstufenzentrum und beenden Ihr Studium an einer Berliner Hochschule. Parallel dazu haben Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer Steuerkanzlei und ansprechender Ausbildungsvergütung.
So kann auch Ihr Ausbildungsbeginn/Studienstart verlaufen >>>
Berufsschulunterricht
Unser Oberstufenzentrum besitzt einen hochleistungsfähigen 1 Gigabit-Internetanschluss und sämtliche Unterrichtsräume sind vernetzt und mit Beamer und PC ausgestattet, so dass mit modernen Medien überall im Gebäude online gearbeitet werden kann. Dazu wurde ein Medienkonzept entwickelt.
Neben der vorhandenen technischen Ausstattung in den Räumen ist auch schon die Nutzung von Tablets bei vielen Auszubildenden verbreitet. In ausgewählten Klassen werden bereits flächendeckend Ipads eingesetzt, um den Unterricht digital zu gestalten. Sämtliche Unterrichtsmaterialien werden den Schülerinnen und Schülern digital zur Verfügung gestellt und es gibt vielfältige methodische Anwendungen.
Ausbildung: duales System Theorie & Praxis
Als Auszubildende/Auszubildender besuchen Sie an drei Tagen Ihren Ausbildungsbetrieb sowie an zwei Tagen in der Woche unser Oberstufenzentrum und können so Theorie und Praxis ideal miteinander verbinden.
Berufsschulpflicht … bin ich dabei?
Für Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen haben, besteht eine generelle Pflicht zum Besuch der Berufsschule. Für ältere Auszubildende besteht das Recht zum Besuch unseres Oberstufenzentrums. Aufgrund des fachlichen Anspruchsniveaus ist aber der Fachunterricht dringend zu empfehlen!
Ausbildungsdauer: regulär 3 Jahre oder … ?
Verkürzungsmöglichkeiten bestehen auf 2,5 und sogar 2 Jahre bei Nachweis der Hochschulreife oder bereits abgeschlossener kaufmännischer Ausbildungen oder Studiengänge. Die Steuerberaterkammer Berlin berät Sie dazu sehr gern. Am Ende des 4. Semesters kann ebenfalls eine Ausbildungsverkürzung vereinbart werden, wenn in den Fächern Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschaftslehre und Sozialkunde im Semesterzeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 1,7 erreicht wurde. Grundsätzliche Voraussetzungen ist jedoch immer auch hier die Zustimmung Ihres Ausbildungsbetriebes.
Der Unterricht erfolgt traditionell, in PC-Räumen oder mit Tablets. Erste Ausbildungsklassen arbeiten im Unterricht bereits komplett papierlos mit IPads in einem digitalen Classroommanagement.
Kurzüberblick über Ausbildungsinhalte ab 2023
Ausbildungsjahr | Lernfeld | Lernfelder ab 2023 |
1 | 1 | Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen |
1 | 2 | Buchführungsarbeiten durchführen |
1 | 3 | Umsatzsteuerrechtliche Sachverhalte bearbeiten |
1 | 4 | Einkommensteuererklärungen von Beschäftigten erstellen |
2 | 5 | Arbeitsentgelte berechnen und buchen |
2 | 6 | Grenzüberschreitende Sachverhalte und Sonderfälle umsatzsteuerrechtlich bearbeiten und erfassen |
2 | 7 | Beschaffung und Verkauf von Anlagevermögen erfassen |
2 | 8 | Gewinneinkünfte und weitere Überschusseinkünfte ermitteln |
3 | 9 | Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ermitteln |
3 | 10 | Jahresabschlüsse erstellen und auswerten |
3 | 11 | Verwaltungsakte prüfen, Rechtsbehelfe und Anträge vorbereiten |
3 | 12 | Beratung von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten |
Kurzüberblick über Ausbildungsinhalte bis 2023
Fach Steuerlehre
1. Semester
- Allgemeine Steuerlehre
- Abgabenordnung Teil I (Fristen, Zuständigkeiten)
- Einkommensteuer Teil I (Überschusseinkunftsarten)
2. Semester
- Einkommensteuer Teil I (Überschusseinkunftsarten)
- Sonderausgaben
3. Semester
- Außergewöhnliche Belastungen
- Umsatzsteuer Teil I
4. Semester
- Umsatzsteuer Teil I
- Zwischenprüfung
- Umsatzsteuer Teil II
- Einkommensteuer Teil II (Gewinneinkunftsarten)
5. Semester
- Einkommensteuer Teil II (Gewinneinkunftsarten)
- Bewertung nach einkommensteuerrechtlichen Vorschriften
- Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer
- Abgabenordnung Teil II
6. Semester
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Bedarfsbewertung
- Mandantenorientierte Sachbearbeitung
- Mündliche Abschlussprüfung
Fach Rechnungswesen
1. Semester
- Grundlagen der Finanzbuchführung
2. Semester
- Grundlagen der Finanzbuchführung
- Beschaffung und Absatzwirtschaft
3. Semester
- Personalwirtschaft
- Anlagenwirtschaft
4. Semester
- Finanzwirtschaft
- Zwischenprüfung
- Buchungen im Steuerbereich
5. Semester
- Bilanzsteuerrecht
6. Semester
- Bilanzsteuerrecht
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Jahresabschlussanalyse
- Mandantenorientierte Sachbearbeitung
- Mündliche Abschlussprüfung
Fach Wirtschaftslehre
1. Semester
- Rechtliches Basiswissen
- Grundzüge des Schuldrechts Teil I
2. Semester
- Grundzüge des Sachenrechts
- Grundzüge des Schuldrechts Teil II
3. Semester
- Grundzüge des Handelsrechts
4. Semester
- Grundzüge des Gesellschaftsrechts Teil I
- Zwischenprüfung
- Grundzüge des Gesellschaftsrechts Teil II
5. Semester
- Investition und Finanzierung
- Kreditsicherheiten
6. Semester
- Sonderformen der Finanzierung
- Schriftliche Abschlussprüfung
- Gründung von Unternehmen
- Mandantenorientierte Sachbearbeitung
- Mündliche Abschlussprüfung
Prüfungen – Ihr Ausbildungsabschluss
Ihre Ausbildung schließen Sie sowohl mit einer schriftlichen Prüfung in den Fachgebieten Steuerlehre, Rechnungswesen und Wirtschaftslehre/Sozialkunde als auch mit einer mündlichen Prüfung auf dem Gebiet der Mandantenorientierten Sachbearbeitung ab.
Prüfungstermine*
Frühjahr 2024
Abschlussprüfung:
schriftlich: 23./24.04.2024
mündlich: voraussichtlich Juni 2024
Zwischenprüfung:
schriftlich: 20.03.2024
Herbst 2024
Abschlussprüfung:
schriftlich: geplant 26./27.11.2024
mündlich: voraussichtlich Februar 2025
Zwischenprüfung:
schriftlich: geplant 16.10.2024
Frühjahr 2025
Abschlussprüfung:
schriftlich: geplant 29./30.04.2025
mündlich: voraussichtlich Juni 2025
Zwischenprüfung:
schriftlich: n.n.
* Termine Steuerberaterkammer Berlin – Änderungen vorbehalten
Lernförderung
In der Prüfungsvorbereitung unterstützen wir Sie sehr gern und bieten wir Ihnen u.a.
- wöchentliche Lerninseln als Präsenz- und Online-Sprechstunde,
- den Förderunterricht durch die StBK Berlin,
- Lernspiele, Lern-App Lernletics und Online-Tutorials für asychrones Lernen
- sowie umfassende Repetitorien an.
9 Merkregeln, die Sie unbedingt beachten sollten:
Merkregel 1: Sie tun etwas für sich, nicht für andere…
Lernen für Klausuren bedeutet nicht, etwas für andere zu tun, sondern etwas für sich selbst zu tun. Sie werden mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung belohnt.
Merkregel 2: Zeitmanagement…
Drei Tage vor der Abschlussprüfung erstmals in die Bücher zu schauen, blockiert Sie zusätzlich und führt zu Hektik und Panik. So banal es klingt: Fangen Sie frühzeitig an – 3 Monate vorher.
Merkregel 3: Planen Sie Lernen…
Viel hilft nicht (immer) viel. Zwei Stunden lernen am Tag können ausreichen. Trennen Sie die Lernphasen strikt vom Rest Ihres Alltages. Räumen Sie den Schreibtisch von allem anderen frei.
Merkregel 4: Gehen Sie offline…
Nutzen Sie digitale Medien zur Vorbereitung. Aber gehen Sie für die Dauer einer intensiven Lernphase komplett offline. Schalten Sie Ihr Handy, iPad etc. richtig aus und legen Sie die Geräte außerhalb Ihrer Reichweite, um sich auf den Lernstoff zu konzentrieren.
Merkregel 5: Lernen Sie in Strukturen…
Befassen Sie sich konzentriert und strukturiert 30 bis 45 Minuten lang nur mit Übungsaufgaben und Übersichten zu einem Thema, ohne stundenlang in Büchern zu blättern oder zu “googeln”.
Merkregel 6: Ein Thema – eine Pause…
Überlappungen von Lerninhalten führen dazu, dass der Lernstoff vergessen wird. Machen Sie deshalb nach jeder Lerneinheit eine Pause. So kann sich das Gelernte im Gehirn “festsetzen”.
Merkregel 7: Richtiges Essen & Trinken…
Das Gehirn braucht Energie. Konzentration, Aufnahmefähigkeit und Gedächtnis hängen davon ab. Aber Achtung: Energieriegel mit Glukose und Dextrose lassen den Zuckerspiegel jedoch genauso schnell auch wieder abfallen.
Merkregel 8: Lernen im Unterricht…
Unterricht ist dazu da, Lernstoff aufzubereiten und zu veranschaulichen. Im Idealfall werden Inhalte schon während des Unterrichtes so in Ihrem Gehirn vernetzt, dass Sie diese sofort reproduzieren und reorganisieren können und somit nur entsprechende Wiederholungen zur Festigung und Anwendung des gelernten Wissens notwendig sind. Nutzen Sie die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme am Unterrichtsprozess durch eine entsprechende Mitarbeit und punktuelles Nachfragen. Markierungen von Schlüsselwörtern und Zahlen in Gesetzestexten bieten zudem einen legalen „Spicker“ für Klausuren und Prüfungen.
Merkregel 9: Nachbereitung von Unterrichtsstoff…
Empfehlung: Bereiten Sie den Lernstoff regelmäßig und zeitnah nach. Es empfiehlt sich, Aufgaben aus dem Unterricht nochmals zu lösen, sich entsprechende Stellen in Gesetzestexten zu markieren oder sich auch Lernkarteikarten (Strukturen, Merkregeln etc.) anzulegen. Regelmäßiges Wiederholen festigt den Lernstoff und hat einen nachhaltigeren Lerneffekt als alleiniges „Pauken“ vor Klausuren oder Prüfungen. Nutzen Sie für “zwischendurch” unsere LernApp “Lernletics”.